Rechte bei verloren gegangenem oder beschädigtem Gepäck

Die Fluggastrechte-Verordnung greift auch bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck. Zunächst einmal kann es beim Fliegen vorkommen, dass Ihr Gepäck erst verspätet am Reiseziel ankommt. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die Ersatzbeschaffung der notwendigen Gegenstände wie die grundlegende Kleidung oder notwendige Hygieneartikel. Die damit verbundenen Kosten, hat die Airline zu ersetzen. Wenn das Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach Ankunft des Fluges nicht zugestellt wird, gilt das Gepäck als verloren. In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf Ersatz des verlorenen Gepäckstücks mitsamt seines Inhalts.

Wenn das Gepäck beim Fliegen oder am Boden beschädigt wird, muss die Fluggesellschaft bei Verschulden ebenfalls den Schaden ersetzen.

Der Ersatz im Falle von verlorenem, verspäteten oder beschädigten Gepäck ist allerdings mit 1131 SRZ gedeckelt. Diese künstliche Recheneinheit des IWF entspricht ca. 1360 Euro.