Elektrogeräte für Kinder oder Beauty an Bord

Elektrogeräte für Kinder, Beauty, Gesundheit und Hobby an Bord

Kein Problem beim Fliegen stellen für das Gepäck an Bord all die kleinen Helfer für das Badezimmer dar wie Rasierapparat, Lockenwickler oder Fön. Erlaubt ist beim Fliegen zudem elektrische Ausrüstung wie Blutdruckmesser, die aus medizinischen Gründen mitgeführt wird. Hobbyausrüstung wie die E-Gitarre, Keyboard oder Spielkonsole sind als Bordgepäck zugelassen. Auch elektrisches Kinderspielzeug ist erlaubt, soweit es keine Pistolen oder andere Waffen nachbildet. Dementsprechend sind Elektroschocker, Bohrmaschinen, Pürierstäbe und andere elektrische Gräte, die als Waffen verwendet werden könnten, an Bord verboten.

Bei Hoverboard, E-Bike und Co. lieber vor dem Fliegen nachfragen

Einheitlich beantwortet werden kann die Frage, ob auch elektrische Fortbewegungsmittel wie Hoverboard oder E-Bikes beim Fliegen mit an Bord dürfen, leider nicht. Den Umgang mit solche Geräten handhaben die Fluggesellschaften unterschiedlich. Deshalb empfiehlt es sich, vor dem Flug nachzufragen und dabei auch die genaue Typenbezeichnung sowie die Angaben zur Nennleistung der verwendeten Batterie zur Hand zu haben.

Viel Elektronik an Bord besser beim Zoll anmelden

Ein Tipp zum Schluss: Wenn Sie in Ihrem Gepäck viel Elektronik mit sich führen, sollten Sie diese Geräte beim Zoll anmelden, damit Sie bei der Wiedereinfuhr kein Problem kriegen. Es gibt nämlich Zollbeamte, die davon ausgehen, dass Sie diese Ausrüstung nicht zum Privatgebrauch mit sich führen, sondern zum Verkauf einführen wollen.