Elektrogeräte, die an Bord eines Flugzeugs erlaubt sind
Ohne Elektrogeräte tritt kaum noch jemand einen Flug an. Glücklicherweise sind an Bord auch fast alle Elektrogeräte zugelassen. Das Smartphone, Tablet, der MP3-Player oder Laptop beispielsweise können beim Fliegen sogar für Unterhaltung sorgen. Alle Elektrogeräte, die mit an Bord genommen werden sollen, sind prinzipiell beim Security Check gesondert vorzuführen. Dazu zählen insbesondere Ausrüstungsgegenstände, die ihren Strom von den üblichen wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien beziehen wie E-Book-Reader, Smartwatch und E-Zigaretten.
Lithium-Ionen-Batterien im Flugzeug
Lithium-Ionen-Batterien dürfen wegen Entzündungsgefahr mittlerweile nicht mehr ins aufgegebene Gepäck!
Problemfall Powerbank und Ersatzbatterien
Lithium-Ionen-Batterien sind auch in Powerbänken verbaut oder direkt als Ersatzbatterien gedacht.
Die International Air Transport Association (IATA) empfiehlt den Fluggesellschaften, ihren Passagieren die Mitnahme von bis 20 solchen Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennenergie von jeweils maximal 100 Wattstunden (Wh) zu erlauben. Bei Stromspeichern mit Nennenergie zwischen 100 und 160 Wattstunden empfiehlt die IATA die Erlaubnis von maximal zwei solchen Lithium-Ionen-Batterien pro Passagier. Wenn Sie auf Ihren Powerbänken oder Batterien keine Angaben in Wattstunden finden, hilft diese Formel weiter: Die aufgedruckte Leistung von Milliamperestunden (mAh) wird mit der in Volt angebenden Ausgabespannung multipliziert. Dieses Ergebnis geteilt durch 1000 ergibt die Nennleistung in Wattstunden. Powerbänke mit einer Nennleistung vom mehr als 160 Wattstunden sind üblicherweise an Bord verboten.