Auch wenn die meisten Menschen mit einer Verletzung ohne weitere Probleme fliegen können, müssen unter Umständen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. In einigen Fällen ist eine ärztliche Genehmigung erforderlich. Das gilt auch für bestimmte kurz vor der Flugreise erlittene Verletzungen. Eine einfache Schnitt- oder Schürfwunde ist natürlich kein Grund zur Sorge, doch wie sieht es beispielsweise mit Kopfverletzungen oder offenen Wunden aus?
Lassen Sie sich bezüglich der Flugtauglichkeit beraten
Da der Begriff „Verletzung“ sehr allgemein gebraucht wird, muss jeder Fall individuell betrachtet werden. Sprechen Sie mit einem Arzt über Ihre Beschwerden und lassen Sie sich bezüglich der Flugtauglichkeit beraten. Informieren Sie sich zudem vorab bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die aktuell geltenden Transportbedingungen. Als fluguntauglich gelten in der Regel Menschen mit schwere Erkrankungen oder Verletzungen der Atmungsorgane, die Atemnot oder weitere Symptome hervorrufen können, beispielsweise in Folge eines kürzlich aufgetretenen Pneumothorax. Auch bei Verletzungen, die wiederholt zu Bluthusten oder Bluterbrechen führen, dürfen Sie nicht fliegen. Ebenso bei Verletzungen der inneren Organe oder bestimmten Kopfverletzungen. Die veränderten Druckverhältnisse an Bord können dabei zu schweren Komplikationen führen. Offene, infizierte Wunden sind ebenfalls mit Vorsicht zu betrachten. Das gilt auch für frisch genähte Wunden nach Operationen. Dabei kommt es immer auf die Art der Operation und den bisherigen Verlauf der Wundheilung an. Bedenken Sie auch, dass Verletzungen den Körper schwächen und eine Flugreise eine Belastung darstellt.
Ärztliche Bescheinigung zur Bestätigung der Flugtauglichkeit
Einige Fluggesellschaften fordern bei akuten Verletzungen eine ärztliche Bescheinigung zur Bestätigung der Flugtauglichkeit. Ein Attest kann erst dann ausgestellt werden, wenn Sie sich in einem ausreichend stabilen Zustand befinden. In manchen Fällen werden Passagiere nur zugelassen, wenn sie von einem Arzt begleitet werden, der die Betreuung während des Fluges und die Verantwortung übernimmt.
Wer sich kurz vor dem Rückflug eine Verletzung zuzieht, denkt oft nicht über mögliche Risiken nach, sondern möchte einfach nur schnell wieder nach Hause. Doch auch hier gilt: Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich einen ärztlichen Rat. Bei einer akuten, schweren Verletzung ist es in jedem Fall besser, den Flug zu stornieren und abzuwarten, bis die Flugtauglichkeit wieder gegeben ist. Gegebenenfalls kann Ihnen auch Ihre Krankenkasse weiterhelfen und Sie bezüglich der nötigen Maßnahmen und einem sicheren Rücktransport beraten.
Falls Sie aufgrund einer Verletzung bestimmte Medikamente einnehmen müssen, denken Sie daran, die geltenden Vorschriften der Fluggesellschaft und des Reiselandes zu beachten. Nehmen Sie alle benötigten Medikamente im Handgepäck mit. Wenn Sie dennoch während des Fluges Beschwerden bekommen, informieren Sie unverzüglich das Flugpersonal.