Fliegen mit Gips


Kurz vor dem Urlaub oder einer wichtigen Geschäftsreise ist ein Knochenbruch besonders ärgerlich. Nicht nur, da die Bewegung unter Umständen stark eingeschränkt ist und die Verletzung Schmerzen verursacht, sondern auch, weil eine Flugreise mit Gips immer ein gewisses gesundheitliches Risiko darstellt, besonders, wenn der Bruch noch frisch ist. Fragen Sie sich in jedem Fall, ob Sie sich fit genug für die Reise fühlen und lassen Sie sich die Flugtauglichkeit von einem Arzt bestätigen, denn die meisten Fluggesellschaften bestehen auf ein solches Attest. Einige Airlines fordern darüber hinaus die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung, um zu bestätigen, dass Sie als Passagier über die möglichen Risiken des Transportes aufgeklärt wurden.

Zwei Tage warten

Eine Flugreise sollte wenn möglich erst 48 Stunden nach einer Fraktur erfolgen, da es in dieser Zeit zur maximalen Schwellung des umliegenden Gewebes kommt. In den ersten 24 Stunden nach der Verletzung sind keine Flüge erlaubt. Im Zeitraum von 24 bis 48 Stunden sollten nur Flüge mit einer Dauer von maximal zwei Stunden stattfinden. Zudem sollten weitere Bedingungen beachtet werden. So muss der Gips innerhalb der ersten sieben Tage nach einer Fraktur beim Flug gespalten sein. Einige Ärzte empfehlen diese Maßnahme auch bei Verletzungen, die älter als eine Woche sind. Der niedrige Luftdruck an Bord kann dazu führen, dass sich die Wunde ausdehnt und es zu Durchblutungsstörungen, Gewebeschäden oder Thrombosen kommt. Ein gespaltener Gips bietet dem Gewebe den nötigen Platz zur Ausdehnung. Diese Spaltung sollte unmittelbar vor dem Flug im Krankenhaus oder in einer Praxis vorgenommen werden. Nach der Landung muss der Gips dann ebenso fachmännisch wieder geschlossen werden. Beachten Sie auch, dass je nach Reisedauer dieselben Bedingungen wie auf dem Hinflug gelten.

Je nach Art der Fraktur müssen Sie mehr als einen Sitz buchen, beispielsweise bei einem Oberschenkelgips (Hüfte bis zum oder einschließlich des Knöchels), damit das Bein während des Fluges hoch gelagert werden kann. Aus Sicherheitsgründen darf es nicht auf den Gang ausgestreckt werden.


Thromboserisiko steigt

Generell erhöht sich beim Fliegen aufgrund des langen Sitzens das Thromboserisiko bei allen Passagieren. Kompressionsstrümpfe können Abhilfe schaffen, da sie die Bein- und Beckenvenen entlasten. Bei einer Beinfraktur können die stützenden Strümpfe aufgrund des Gipses nicht angezogen werden, was die Gefahr einer Thrombose noch einmal deutlich steigert. Mit einem Gipsbein sollten möglichst keine Langstreckenflüge unternommen werden.

Gut zu wissen: Krücken dürfen in die Passagierkabine des Flugzeugs mitgenommen werden, da sie am Körper mitgeführt werden und aus diesem Grund nicht in die Kategorie „medizinisches Sondergepäck“ fallen.