Fliegen mit Kunst


Was muss ich beachten, wenn ich mit einem Kunstwerk in den Flieger möchte?

Sie wollen einen oder mehrere Kunstgegenstände bei einem Flug als Gepäck aufgeben und möchten wissen, welche Regelungen hier einzuhalten sind. Je nach Art, Wert und Größe gibt es in solchen Fällen unterschiedliche Aspekte zu beachten. Der Kunstgegenstand darf keinen Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Auch bei der Einfuhr sind Regelungen und Zollgrenzen zu berücksichtigen. Wenn es sich um einen wertvollen Gegenstand handelt, ist die Mitnahme im Aufgabegepäck problematisch, bei Übergrößen ebenso.

Ein- und Ausfuhrbestimmungen

Nicht jedes Urlaubssouvenir darf mit nach Hause fliegen. Wenn ein Kunstgegenstand in seinem Ursprungsland als Kulturgut eingestuft ist, kann die Ausfuhr generell verboten sein. Darunter fallen oft Antiquitäten und auch Kunstwerke. Bei dem Erwerb eines solchen Kunstgegenstandes sollten Sie sich auch die entsprechenden Ausfuhrbescheinigungen aushändigen lassen.

Auch der Import von Kunstgegenständen kann problematisch sein. Insbesondere aus Nicht-EU-Ländern darf ein Fluggast Waren für maximal 430 Euro für den persönlichen Gebrauch importieren. Liegt der Wert darüber, sind die Artikel bei der Einreise beim Zoll anzumelden und zu verzollen. Versäumt man die Anmeldung beim Zoll und wird bei einer Stichprobe kontrolliert, kann es richtig teuer werden. Dann fallen zusätzlich noch Strafzölle an. Informieren Sie sich bereits vor Ihrer Reise über die Höchstbeträge und welche Dokumente für den Zoll benötigt werden.

Wie soll das Kunstwerk transportiert werden?

Die Eigenschaften des Kunstgegenstandes bestimmen auch die Art des Transports. Ist der Artikel eher klein, transportsicher zu verpacken und nicht sehr wertvoll, ist die Aufgabe am Check-In im Standardgepäck sinnvoll. Wertvolle Gegenstände und Kunst, die trotz Verpackung beim Transport leicht beschädigt werden kann, sollten nicht einfach in den Koffer. Die Fluggesellschaften schließen in Ihren Geschäftsbedingungen die Haftung in solchen Fällen aus. Wird das Kunstwerk beim Transport beschädigt oder geht verloren, bleiben Sie auf Ihrem Schaden sitzen.

Für Kunstwerke, die von der Größe her ins Handgepäck passen, sollten Sie diese Option bevorzugen. Das ist auch die Empfehlung der Airlines, wenn es sich um wertvolle Gegenstände handelt. Gut verpackt kann Ihrem Kunstwerk im Gepäckfach in der Regel nichts passieren.

Ob die Aufgabe als Sperrgepäck sinnvoll ist, ist im Einzelfall zu klären. Hier müssen Sie entscheiden, ob Sie den Kunstgegenstand so verpacken können, dass es nicht zu Beschädigungen durch den Transport kommen kann. Unter Umständen ist eine Zusatzversicherung empfehlenswert, da die Fluggesellschaft hier die Haftung ablehnen wird.

Eine spezielle Option können Sie bei Bedarf auch mit Ihrer Airline abklären. Manche Gesellschaften erlauben Kabinensitz-Gepäck. Dazu müssen Sie ein Ticket für einen Sitzplatz zu einem reduzierten Preis erwerben und können Ihren Gegenstand unter Einhaltung bestimmter Regeln auf einem Sitzplatz in der Flugzeugkabine sichern und transportieren.

Welche Alternativen stehen zur Verfügung?

Wenn Sie für den Transport eines wertvollen Kunstgegenstandes kein eigenes Ticket erwerben wollen, sollten Sie eine andere Transportmethode ins Auge fassen. Internationale Kurierdienste und Cargo-Unternehmen bieten ihren Kunden angepasste Lösungen. Transportsicherheit und professioneller Umgang mit den Waren gehören hier zur Service-Leistung. Die Transportkosten fallen dann vermutlich höher aus als beim Aufgabegepäck. Aber bei wertvoller Kunst sollten Sie diese Kosten beim Kauf mit einkalkulieren. Wenn Sie aus Sparsamkeit einen möglichst billigen Transportweg wählen, bezahlen Sie das vielleicht mit einem Totalverlust.

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