Fliegen mit vorläufigem Reisepass


Die Mehrheit der Deutschen reisen mit einem Reisepass. Denn dieser wird nahezu immer benötigt, wenn es beim Fliegen in nicht-europäische Länder geht. Zwei Dinge sollten Sie vorher nachschauen, wenn Sie eine solche Reise antreten wollen. Zum einen werden im Reisepass freie Seiten benötigt, damit der Beamte an der Einreisestelle die notwendigen Stempel in den Reisepass drücken kann. Zum anderen ist es erforderlich, dass der Reisepass gültig ist. Dies sollten Sie weit im Voraus überprüfen, da nicht alle Länder eine Reise ohne gültigen Reisepass ermöglichen.

Teilweise besteht allerdings die Möglichkeit, falls Sie kurzfristig erst in Ihren unglücklicherweise abgelaufenen Reisepass schauen, mit einem vorläufigen Reisepass zu reisen. Allerdings erkennen einige Länder den vorläufigen Reisepass nicht an, wie zum Beispiel die USA bei visumsfreien Aufenthalten. Bei diesen Ländern hilft nur noch die Beantragung im Expressverfahren oder aber, Sie können Ihre Reise nicht antreten.

Die Mehrheit der Länder akzeptiert jedoch den vorläufigen Reisepass. Der vorläufige Reisepass wird vom Bürgeramt umgehend ausgestellt, sodass auch das kurzfristige Verreisen noch möglich ist. Allerdings kann es sein, dass Sie Nachweise wie etwa die Flugtickets vorlegen müssen, um einem Missbrauch dieser Möglichkeit vorzubeugen. Denn die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist nur die Notlösung. Dieser wird nur ausgestellt, wenn ein Reisepass im normalen Verfahren oder auf dem Expressweg nicht rechtzeitig beantragt werden kann.

Eine weitere Besonderheit des vorläufigen Reisepasses ist die Gültigkeitsdauer. Diese ist individuell unterschiedlich und richtet sich nach der Dauer der angestrebten Reise. Allerdings ist es nicht möglich, dass Sie einen vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als einem Jahr bekommen. Dies ist die oberste Grenze. Falls Sie also kurz vor der Reise merken, dass Ihr

Reisepass nicht mehr gültig ist, sollten Sie zunächst auf der Seite des Auswärtigen Amts oder der Botschaft Ihres Ziellandes nachschauen, ob die Einreise mit vorläufigem Reisepass überhaupt möglich ist. Falls dies der Fall ist, können Sie das Bürgeramt Ihres Vertrauens aufsuchen und sich den vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Hierfür benötigen Sie lediglich ein biometrisches Passbild und den alten Reisepass bzw. den aktuellen Personalausweis.

Nach der Reise sollten Sie sich jedoch umgehend um einen neuen Reisepass kümmern. Denn sonst stehen Sie beim nächsten Fliegen vor dem gleichen Problem. Eine Verlängerung des vorläufigen Reisepasses ist nämlich nicht möglich.