Fliegen mit ungültigen Personalausweis


Nach dem deutschen Personalausweisgesetz (PAuswG) ist der Ausweis ab dem Datum der Beantragung für eine Dauer von zehn Jahren gültig. Sofern der Personalausweis vor dem 24. Lebensjahr beantragt wurde, gilt der Ausweis nur für die nächsten sechs Jahre. Beim Fliegen wird der deutsche Personalausweis oftmals benötigt. Doch wer kennt das nicht? Kurz vor dem Reiseantritt schaut man auf den Personalausweis und muss entsetzt feststellen, dass dieser abgelaufen ist. Was können Sie in einem solchen Fall tun?

Grundsätzlich müssen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Pass mit sich führen. Dies gilt sowohl für die Ausreise als auch die Einreise nach Deutschland. Zudem gilt diese Pflicht grundsätzlich für alle Schengen-Länder. Allerdings gibt es dabei eine Ausnahme. Das Groß der Länder der Europäischen Union und des Schengen-Raums akzeptiert auch veraltete Dokumente. Somit kann es ausreichen, dass Sie einen Personalausweis mit sich führen, auch wenn dieser bereits abgelaufen ist. Allerdings sollte der Personalausweis nicht länger als ein Jahr bereits seine Gültigkeit verloren haben. Denn dann ist es mit der Kulanz der Länder vorbei. Da über die Akzeptanz von Personalausweisen allerdings keine allgemeingültigen Aussagen zu allen Ländern getroffen werden können, sollten Sie, sofern Sie bemerken, dass Sie einen ungültigen Personalausweis haben, die Airline oder Botschaft konsultieren. Auch das deutsche Auswärtige Amt verfügt über hilfreiche Informationen, wenn es um die Einreisebestimmungen geht. Für die Beförderung ist allerdings die Fluggesellschaft zuständig, auch wenn zumeist die Einreisebestimmungen eines Landes mit den Beförderungsvorschriften einer Airline korrespondieren.

Falls der Airline oder dem Zielland ein abgelaufener Personalausweis nicht reicht, können Sie immerhin noch den Weg zur Bundespolizei antreten. Diese ist an Flughäfen mit einem Büro vertreten.

Gegen eine kleine Gebühr und Vorlage des ungültigen Personalausweises stellen die Beamten der Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz aus. Dies ist sowohl mit einem ungültigen Personalausweis als auch mit Führerschein möglich. Auch mit dem Passersatz sind allerdings keine Reisen in alle Länder der Welt möglich. Die diesbezüglichen Vorschriften variieren stark, sodass die umfassende Einholung von Informationen unabdingbar ist.

Wenn noch ein paar mehr Tage zwischen Abflug und dem Zeitpunkt liegen, an welchem Sie erkannt haben, dass Ihr Personalausweis abgelaufen ist, können Sie eine Express-Ausstellung beantragen. Diese dauert allerdings auch ein paar Tage, sodass dies nur möglich ist, wenn Sie nicht erst kurz vor dem Abflug bemerken, dass Ihr Personalausweis seine Gültigkeit verloren hat.