Auch bei einer Änderung der Abflugzeit haben Sie Rechte. Hierbei ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob der Abflug verfrüht oder verspätet stattfindet.
Nach einem Urteil des BGHs handelt es sich bei einem verfrühten Abflug um eine Annullierung des Flugs, sodass die dazu beschriebenen Rechte einschlägig sind.
Anders sieht es aus, wenn der Abflug verspätet stattfindet. Auch dann kann eine Entschädigung der Airline in Form von Geld fällig sein. Allerdings kommt es dabei nicht auf die Zeit des Abflugs an, sondern auf die Ankunft am Zielort. Wenn Sie beim Fliegen mehr als drei Stunden zu spät am Zielort ankommen, stehen Ihnen die gleichen gestaffelten Entschädigungen zu, wie bei einer Flugannullierung. Entscheidend ist dabei die Ankunft am letztendlichen Zielort. Der genaue, relevante Zeitpunkt ist, nach einem rechtskräftigen Urteil des europäischen Gerichtshofs, der Moment, in welchem die Türen des Flugzeugs geöffnet werden.
Wenn der Abflug verspätet ist, muss die Airline dem Passagier zudem gewisse Sachleistungen zur Verfügung stellen, mit welchen der Aufenthalt am Flughafen annehmlicher gestaltet werden soll. Dies ist allerdings nur der Fall bei einer gewissen Mindest-Verspätung, die je nach der Weite der Flugstrecke unterschiedlich ist:
- mindestens 2 Stunden Verspätung bei Strecken bis 1500 Kilometern
- mindestens 3 Stunden Verspätung bei Strecken innerhalb der EU oder Strecken bis zu 3500 Kilometern
- mindestens 4 Stunden Verspätung bei Strecken außerhalb der EU und mehr als 3500 Kilometer
In diesen Fällen muss sich die ausführende Airline um gewisse Serviceleistungen kümmern. Zum einen sind den Passagieren, kostenlos Getränke und Essen zur Verfügung zu stellen. Auch die kostenfreie Nutzung von Toiletten sowie die Möglichkeit, kostenlos zu telefonieren und das Internet zu nutzen, gehören zu den obligatorischen Betreuungsleistungen von Airlines. Wenn durch die Verspätung des Flugs eine Übernachtung notwendig ist, gehen die Kosten für eine Übernachtung sowie der Transfer vom Flughafen zum Hotel auf die Kosten der Airline.