Rechte bei der Annullierung von Flügen


Wenn es durch das Verschulden einer Airline zu einer Annullierung eines Fluges kommt, haben Reisende einen Anspruch auf Entschädigung. Dabei können Fluggäste wahlweise wählen, ob sie eine Erstattung des Ticketpreises wünschen oder einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort bzw. eine anderweitige Beförderung zum Zielort. Die Entscheidung ist Ihnen selbst überlassen. Zusätzlich muss die Airline dem Passagier gemäß der Fluggastrechte-Verordnung für die Unannehmlichkeiten eine pauschale Entschädigung zukommen lassen. Diese ist abhängig von der Flugstrecke und beginnt bei 250 Euro für eine Strecke bis zu 1500 Kilometern und 600 Euro bei langen Flugstrecken mit mehr als 3500 Kilometern und einem Abflugs- bzw. Zielort, der außerhalb der EU liegt.

Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn die betroffene Airline den Fluggast rechtzeitig über den Ausfall informiert – und zwar mindestens 14 Tage vor dem Abflug. Wenn die Information später erfolgt, muss die Airline dem Fluggast ein anderes Angebot unterbreiten, das nicht erheblich vom ursprünglichen Flug abweicht.