Bei flüssiger Babynahrung gelten keinerlei Mengenbeschränkungen und auch eine eigens vorgeschriebene Verpackung existiert nicht. Trotz allem müssen Sie dem Sicherheitspersonal die Nahrung für Ihr Baby vorzeigen. Das Gleiche gilt für Medikamente. Bei diesen sollte zudem eine
Bescheinigung des Arztes sowie eine individuelle Dosierungsangabe von der Apotheke vorliegen. Achten Sie darauf, dass Ihr Name auf der Bescheinigung und dem Medikament auftaucht, sodass dies Ihnen eindeutig zugeordnet werden kann.