Fliegen mit Flüssigkeiten

Als Folge von 9/11 und mehreren versuchten Terroranschlägen auf Flugzeuge wurde 2006 eine neue Regelung hinsichtlich von Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen eingeführt. Diese wurde mit der Absicht verabschiedet, potenzielle Terroranschläge mit Hilfe von flüssigen Sprengstoffen zu verhindern. Seitdem ist die Regelung der EU-Handgepäcksrichtlinie gültig und erfordert Ihre Beachtung beim Fliegen.

Zunächst einmal gilt die Bestimmung für Flüssigkeiten als EU-Richtlinie für Handgepäck bei allen Flügen, die von Flughäfen der europäischen Union starten. Auch für Flüge mit dem Abflughafen in der Schweiz gilt die EU-Richtlinie. Zudem haben mit der Zeit sukzessive fast alle anderen Länder der Welt nachgezogen und die Richtlinie zu geltendem Recht erklärt.

Doch was besagt die EU-Handgepäcksrichtlinie eigentlich im Umgang mit Flüssigkeiten beim Fliegen? Grundsätzlich dürfen Sie Flüssigkeiten nur noch in geringer Menge mit an Bord eines Flugzeugs nehmen, sofern sich diese Flüssigkeiten nicht im aufgegebenen Gepäck befinden. Dies gilt jedoch nicht nur für Flüssigkeiten, sondern auch für Gegenstände mit einer vergleichbaren Konsistenz wie etwa bei einer Creme. Seit der Einführung der Richtlinie dürfen Fluggäste diese Flüssigkeiten oder anderweitigen Produkte nur noch in geringer Menge, und zwar in einzelnen Behältern von maximal 100ml, mit sich führen.

Nicht nur hinsichtlich der erlaubten Menge gibt es Beschränkungen und Vorschriften. Vielmehr müssen die Einzelbehältnisse mit einem Fassungsvermögen von maximal 100ml auch speziell verpackt werden. Sie müssen durchsichtige und wieder verschließbare Plastikbeutel benutzen, die selbst maximal ein Fassungsvermögen von einem Liter haben dürfen. Pro Fahrgast darf nur ein solch verschlossener Beutel mit in das Flugzeug genommen werden. Nachdem Sie ihr Gepäck aufgegeben haben und lediglich mit dem Handgepäck die Sicherheitskontrolle passieren wollen, müssen Sie den Plastikbeutel aus dem Handgepäck nehmen und dem Sicherheitspersonal zeigen.

Der Geltungsbereich der Richtlinie für Flüssigkeiten im Handgepäck beim Fliegen umfasst auch Deos, Zahnpasta oder Parfüm. Bei all diesen Produkten müssen Sie darauf achten, dass die Behälter nicht mehr als 100ml fassen. Denn es kommt nicht auf den Inhalt an, sondern auf die Größe der Behälter. Somit können Sie lediglich kleine Behälter mitnehmen. Große, nur wenig gefüllte Behälter sind nicht erlaubt. Mittlerweile haben sich Drogerien auf diese Reisegrößen eingerichtet und bieten so ziemlich jedes Produkt in der passenden Größe an. Sparsamer ist es jedoch0, wenn Sie Zuhause große Packungen in wieder verwendbare Behälter umfüllen.

Ausnahmen gelten sowohl für Medikamente, die die Fluggäste zwingend benötigen, als auch für Babynahrung.