Fliegen mit dem Personalausweis


Beim Fliegen müssen Sie zwingend gewisse Dokumente und Unterlagen mitnehmen. Für einige Arten von Flüge genügt der deutsche Personalausweis, da dieser den Anforderungen der anderen EU-Länder entspricht. Aus diesem Grund können Sie im Schengen-Raum, dessen Grenzen offen sind, ohne einen Reisepass fliegen. Da Sie sich aber ausweisen können müssen, sollten Sie Ihren Personalausweis mit sich führen.

Einige Länder der EU wie Kroatien, Rumänien oder Großbritannien gehören allerdings nicht zum Schengen-Raum- Aus diesem Grund gibt es in diesen Ländern individuelle Einreisebestimmungen. Nichtsdestotrotz genügt meistens der Personalausweis für eine Einreise. Dies gilt selbst für einige Länder, die noch nicht einmal zur Europäischen Union gehören. So benötigen Sie zum Beispiel für einen Urlaub in der Türkei keinen Reisepass, sondern können allein mit dem Personalausweis für 90 Tage in der Türkei bleiben.

Über die genauen Einreisevorschriften, die sich von Land zu Land unterscheiden, sollten Sie sich weit im Voraus informieren. Dies ist zum Beispiel bei den jeweiligen Botschaften der Länder oder dem deutschen Auswärtigen Amt möglich.

Falls ein Fluggast die gesetzlichen Vorschriften nicht erfüllt und die erforderlichen Dokumente nicht bei sich hat, kann die Airline den Passagier die Beförderung verwehren. Dies ist allerdings nur möglich in den Ländern außerhalb der EU bzw. außerhalb des Schengen-Raums, für die bei einer Einreise der Personalausweis obligatorisch ist. Bei Flügen in die Türkei kann eine Airline beispielsweise dem Fluggast die Mitnahme verweigern, sofern er keinen Personalausweis dabei hat.

Anders ist die Situation bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums. Da dort die Mitnahme des Personalausweises lediglich empfohlen wird, müssen die Fluggesellschaften die Passagiere auch ohne Personalausweis befördern. Etwaige Ersatzdokumente, die im Notfall von der Bundespolizei am Flughafen ausgestellt werden können, müssen von der Airline akzeptiert werden.