Fliegen mit Führerschein


Ist es möglich nur mit meinem Führerschein zu fliegen? Wie reagieren die Airlines wenn ich mit dem Führerschein einchecken will?

Grundsätzlich fordern die Fluggesellschaften als Ausweis und notwendigen Dokumente die Mitnahme eines Personalausweis oder Reisepasses. Insbesondere und gerade auch bei Flügen innerhalb der Europäischen Union wird die Mitnahme des Personalausweis von der Mehrheit der Airlines gefordert. Aus diesem Grund haben die Fluggesellschaften bzw. ein großer Teil der Airlines Klauseln in ihren AGBs, die etwaige Ersatz-Dokumente für nicht ausreichend erklären.

Allerdings gab es ein Urteil des Amtsgerichts Lübeck, welches diese Praxis für rechtswidrig und die betroffene Klausel in den AGBs für unwirksam erklärte. In diesem Fall wollte eine Passagierin von Lübeck nach Schweden reisen und merkte erst am Flughafen, dass sie ihren Personalausweis zuhause liegen gelassen hat. Zu ihrem Glück hatte sie jedoch ihren Führerschein in der Tasche und ging mit diesem zum Flughafenbüro der deutschen Bundespolizei. Diese stellte der Passagierin dann auf Basis der Informationen des Führerscheins Ersatzpapiere für den Flug aus. Bei der Abfertigung des Flugs verweigerte die irische Fluggesellschaft Ryan Air der Frau jedoch die Mitnahme und verwies auf die Geschäftsbedingungen und der Notwendigkeit eines Personalausweises. Die Passagierin musste kurzerhand einen Ersatzflug für 750 Euro buchen und verlangte das Geld anschließend von Ryan Air zurück. Das Amtsgericht Lübeck gab der klagenden Passagierin Recht.

Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit, falls Sie kurzfristig merken, dass Sie Ihren Personalausweis vergessen oder verloren haben, mit dem Führerschein zu fliegen. Dazu müssen Sie lediglich in das Flughafenbüro der Bundespolizei gehen. Diese Flughafenbüros gibt es in jedem deutschen Flughafen. Die Bundespolizei stellt Ihnen dann für den Flug ein Ersatzdokument aus, welches Ihnen ermöglicht, den Flug anzutreten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass dies nur für Flüge innerhalb der EU gilt. Falls Sie in andere Länder fliegen wollen, bei denen bei der Einreise der Personalausweis erforderlich ist, reicht ein Ersatzpapier nicht aus, da Sie andernfalls am Flughafen des Ziellandes stehen würden und Ihnen die Einreise verweigert werden könnte. Reisen mit dem Führerschein ist infolgedessen nur beim Fliegen innerhalb der EU möglich. Denn innerhalb der Europäischen Union ist die Einreise auch mit anderen Ausweispapieren wie zum Beispiel einem vorläufigen Personalausweis möglich. Wenn sich die Bundespolizei also von Ihrer Identität vergewissern kann, muss dies auch für die Identifizierung durch die Airline genügen.