Für Spritzen gilt grundsätzlich das Gleiche wie für verschreibungspflichtige Medikamente. Da Spritzen auch als eine Art Waffe benutzt werden können, bedarf es zwingend einer Bescheinigung des Hausarztes, dass diese auf dem Flug benötigt werden. Bei zwingend notwendigen Betäubungsmitteln sollten Sie sich über die Einfuhrbestimmungen eingehend informieren. Denn insbesondere in asiatischen und arabischen Ländern steht die Einfuhr und der Besitz von Betäubungsmitteln unter Strafe und es drohen empfindliche Freiheitsstrafen. Krücken dürfen problemlos mitgeführt werden. Dafür ist noch nicht einmal eine Anmeldung bei der jeweiligen Airline erforderlich. Diese kann allerdings vorteilhaft sein, da einige Airlines gehbehinderten Passagieren ein Pre-Boarding oder Sitze mit viel Beinfreiheit unentgeltlich anbieten.