Fliegen mit Rollstuhl


 Was muss ich beachten, wenn ich mit einem Rollstuhl fliegen möchte?

Mit dem Rollstuhl per Flugzeug zu verreisen ist eine gute Möglichkeit, die Welt kennen zu lernen. Die Serviceleistungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind beim Fliegen meist kostenlos. Und der organisatorische Aufwand ist überschaubar. Doch auch hier gilt es, etwas Zeit in die Planung zu investieren, damit der Urlaub mit einem erholsamen Flug beginnen kann.

Als gehbehinderter Mensch hat man im Umfeld einer Flugreise einen Rechtsanspruch auf Serviceleistungen. Wenn Sie die individuellen Anforderungen rechtzeitig bei der Fluggesellschaft anmelden, hat man dort genügend Zeit, um den Service zu organisieren. Bei der Mitnahme des Rollstuhls gibt es auch ein paar Regeln zu beachten, falls es sich um einen Rollstuhl mit Batterieantrieb handelt.

Was ist wichtig bei der Auswahl der Fluggesellschaft?

Bei allen Airlines gibt es Plätze für Passagiere mit Behinderung. Aber es gelten keine internationalen Standards. Die Anzahl der Sitze und auch die Bedingungen unterscheiden sich je nach Fluglinie und auch Flugzeugtyp. Wenn Sie in den Urlaub fliegen wollen, ist es hilfreich, bereits im Vorfeld die Webseiten der Gesellschaften zu prüfen, die in Frage kommen. Hier finden sich umfangreiche Informationen über die barrierefreien Dienstleistungen. So können Sie schon vor der Buchung feststellen, ob das Angebot Ihren Bedürfnissen entspricht. Damit lassen sich unangenehme Überraschungen bei Antritt der Reise vermeiden.

Wann muss der Bedarf angemeldet werden?

Nachdem Sie alle erforderlichen Informationen aus dem Reisebüro oder auf der Webseite der Airline Ihrer Wahl bekommen haben, kann es mit der Buchung losgehen. Wenn Sie möchten, können Sie Ihren speziellen Bedarf beim Fliegen gleich im Anschluss mitteilen. Wenn Sie sich erst später darum kümmern möchten, sollten Sie das spätestens 48h vor dem Abflug tun. Diese Zeit benötigen die Fluggesellschaft und auch der Flughafenbetreiber, um den Service zu organisieren. Oft gibt es hierzu spezielle Formulare, die auszufüllen sind.

Welche Services werden beim Fliegen angeboten?

Benötigte Hilfsmittel, beispielsweise manuelle oder elektrische Rollstühle werden kostenlos als Sperrgepäck mitgenommen. Die genauen Maße und Gewichte sind bei der Airline anzumelden. Wenn der batteriebetriebene Rollstuhl Nassbatterien nutzt, ist mit der Fluglinie zu klären, ob diese transportiert werden können. Trockenbatterien stellen kein Problem dar.

Schon bei der Ankunft am Flughafen kann sich bei Bedarf ein Mitarbeiter um Sie kümmern, Sie zum Check-in und den Sicherheitskontrollen bis zum Boarding begleiten. Dieser Service wird in der Regel von der Airline organisiert. Es ist empfehlenswert, den eigenen Rollstuhl schon beim Check-in als Sperrgepäck aufzugeben und für die Strecken im Flughafen einen Leihrollstuhl zu nutzen. Damit entfallen die aufwändigen Sicherheitskontrollen für Ihren Rollstuhl. Bei batteriebetriebenen Rollstühlen halten Sie bitte die Unterlagen bereit, damit technische Details geklärt werden können.

Tipp: Sie können bereits beim Check-in angeben, dass Sie Ihren Rollstuhl direkt nach der Ankunft ausgehändigt bekommen wollen. So können Sie gleich nach der Ankunft auf Ihr vertrautes Hilfsmittel zurückgreifen. Außerdem ist die Gefahr einer Beschädigung auf dem Weg vom Frachtraum zur Gepäckausgabe recht groß.

Die meisten Gesellschaften bieten beim Fliegen eine PreBoarding-Option für Passagiere mit Behinderung. Sie und Ihre Begleitperson kommen so bequem zu Ihren Sitzen im Flieger. Falls erforderlich, wird Ihnen an Bord ein spezieller Bordrollstuhl zur Verfügung gestellt.