Fliegen mit Sperrgepäck


Nicht alle Fluggäste fliegen mit dem Standardgepäck, mit ein oder zwei großen Koffern und einer Tasche oder einem Trolley für die Kabine. In vielen Situationen geben Passagiere auch Gepäckstücke auf, die aus dem üblichen Rahmen fallen. Für solche Gegenstände wird die Bezeichnung Sperrgepäck oder auch Sondergepäck verwendet. Darunter versteht man generell Gepäckstücke, die wegen ihrer Abmessungen oder ihres Inhalts außerhalb der Norm liegen.

Welche Gepäckstücke gelten beim Fliegen als Sperrgepäck?

Ein wichtiges Kriterium sind hier die Maße. Wenn ein Koffer oder ein anderes Gepäckstück die Abmessungen 85 cm in der Höhe, 65 cm in der Breite und 45 cm in der Tiefe überschreitet, gilt es als Sperrgepäck. Dabei kommt es auf den Inhalt nicht an. Ist die Überschreitung der Maße nur gering, überprüft die Fluggesellschaft beim Check-in möglicherweise nicht ganz genau, aber darauf können Sie sich nicht verlassen.

Auch viele Sportartikel werden als Sperrgepäck eingestuft, dazu zählen unter anderem Surfbretter, Tauchgepäck, Skier und Fahrräder. Auch Trekking-Rucksäcke mit Riemen, die nicht sicher verpackt sind, fallen in diese Kategorie. Ebenfalls als Sperrgepäck aufgegeben werden Kinderwagen, Buggys und Kindersitzschalen. Das gilt ebenso für Gehhilfen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die nicht mit an Bord können. Das sind meist Rollstühle und Rollatoren. Eine weitere Kategorie sind lebende Tiere.

Welche Kosten entstehen für den Transport?

Während Kinderwagen, Rollstühle und ähnliche Gegenstände kostenlos fliegen dürfen, fallen für die anderen Arten von Sperrgepäck zusätzliche Kosten an. Wie hoch die Gebühren tatsächlich sind, hängt von der Fluggesellschaft, Ihrer Ticketklasse und Ihrem Flugziel ab. Wenn Sie planen, mit Sperrgepäck zu fliegen, empfiehlt es sich, die Bedingungen der Airlines schon vorher zu vergleichen. Insbesondere Ferienflieger haben oft einen günstigen Tarif für Sportgepäck, bei einem Linienflug fallen in vielen Fällen die Kosten für Übergepäck nach Gewicht an. Das kann bei Fernreisen teuer werden. Holen Sie sich daher schon vor dem Flug im Reisebüro oder auf den Seiten der Fluggesellschaften die wichtigen Informationen. So können Sie das für Sie passende Angebot wählen. Ein günstiger Preis für ein Flugticket kann zusammen mit hohen Kosten für das Sperrgepäck eine schlechte Wahl sein.

Welche Regeln gelten für Anmeldung, Verpackung und Gepäckaufgabe?

Sperrgepäck sollte so früh wie möglich bei der Airline angemeldet werden, spätestens 48 Stunden vor dem Abflug. Eine Ausnahme sind Kinderwagen und Zubehör für Kleinkinder, hier genügt die Anmeldung bei Check-in. Je nach Kategorie kann die Gesellschaft die Annahme des Sperrgepäcks ablehnen. Falls es dennoch angenommen wird, sind die Kosten höher.

Auch die Verpackung sollte gut gewählt sein. Auf dem Weg zum Flugzeug und wieder zurück zur Gepäckausgabe werden die Gepäckstücke nicht besonders sorgfältig behandelt. Wichtig ist eine Verpackung, die den Inhalt gegen Druck und Stöße schützen kann. An manchen Flughäfen sind auch spezielle Transportboxen für Fahrräder oder Tiere vorrätig. Kontaktieren Sie dazu rechtzeitig den Flughafenservice.

Je nach Flughafen werden die Gepäckstücke direkt am Check-in-Schalter aufgeben oder an einem spezialisierten Schalter. Die Information dazu bekommen Sie beim Check-in. Halten Sie alle wichtigen Unterlagen bereit, zum Beispiel Dokumente für einen elektrischen Rollstuhl oder Impfpapiere für Ihren Hund. Auf diese Weise gut vorbereitet, fliegen Sie ohne Probleme.