Fliegen mit zerbrechlichen Dingen

Was muss ich beachten, wenn ich etwas zerbrechliches mit ins Flugzeug nehmen möchte?

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Fluggäste mit zerbrechlichen Dingen fliegen wollen. Das kann eine wertvolle Fotoausrüstung sein, die im Urlaub für großartige Aufnahmen sorgen soll, aber auch ein Urlaubssouvenir oder eine Glasverpackung. Auch auf die Mitnahme eines Laptops oder anderer technischer Geräte können oder wollen Passagieren nicht verzichten. Wie kann man beim Fliegen sicher gehen, dass die wertvollen Gegenstände nicht nur befördert werden, sondern auch unbeschädigt ankommen?

Welche Regelungen finden sich bei den Fluggesellschaften?

Aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Airlines wird deutlich, dass bestimmte Gegenstände im Aufgabegepäck unerwünscht sind. Beim Check-in ist in der Regel die Mitnahme von zerbrechlichen oder empfindlichen Gegenständen ausgeschlossen. Die Definition ist hier nicht eindeutig, das Hauptkriterium ist die fehlende Eignung zur Beförderung. In diesem Zusammenhang sind auch Wertsachen, elektronische Geräte und Ausweispapiere betroffen. Allerdings stellt in dieser Liste nicht nur die Zerbrechlichkeit den Grund für den Ausschluss dar.

Die Haftung im Luftverkehr ist durch das Montrealer Übereinkommen geregelt. Bei Beschädigung oder Verlust Ihres Aufgabegepäcks kann somit die Fluggesellschaft in Haftung genommen werden. Um die daraus entstehenden Risiken zu minimieren, verbieten die Airlines die Mitnahme von Wertgegenständen und auch von leicht zerbrechlichen Dingen und behalten sich das Recht auf Verweigerung der Beförderung vor.

Wie kann man mit zerbrechlichen Dingen fliegen?

Die Empfehlung der Fluggesellschaften lautet ganz klar, zerbrechliche und wertvolle Gegenstände beim Fliegen im Handgepäck zu transportieren. Beim Handgepäck sieht die Haftung etwas anders aus. Hier kann die Gesellschaft nur für Beschädigungen verantwortlich gemacht werden, wenn dem Personal der Airline ein Verschulden nachzuweisen ist. Damit ist das Haftungsrisiko beim Handgepäck deutlich geringer. Die Fotoausrüstung, der Laptop und andere technische Geräte dürfen also nicht im großen Koffer beim Check-in aufgegeben, sondern müssen im Handgepäck untergebracht werden. Durch die begrenzten Abmessungen und die Gewichtsgrenze für das Handgepäck werden hier schnell Grenzen gesetzt. Selten darf ein Handgepäckstück größer als 55 x 40 x 20 cm sein und mehr als 8 kg wiegen.

Doch für das Handgepäck sind noch weitere Regeln zu beachten, schließlich muss es die Sicherheitskontrolle passieren. Damit besteht auch die Gefahr, dass manche Gegenstände als Sicherheitsrisiko eingestuft werden können. Wer aus dem Urlaub mit einer Vase oder einem gläsernen Gegenstand als Souvenir nach Hause fliegen will, muss den Gegenstand möglicherweise am Flughafen zurücklassen. Je nach Sicherheitspersonal könnte ein Urlaubssouvenir unter Umständen als potentielle Waffe eingestuft werden. Je kleiner der Gegenstand, umso geringer ist das Risiko. Aber hier gibt es keine eindeutige Aussage.

Fliegen mit Zerbrechlichem auf eigene Gefahr?

Wer trotz AGBs der Airline mit zerbrechlichen Gegenständen im Aufgabegepäck fliegen will, handelt auf eigenes Risiko. Wenn Sie die Dinge nicht im Handgepäck unterbringen dürfen oder wollen und sie in den großen Koffer packen, kann die Annahme des Gepäcks unter Umständen verweigert werden. Auch Gepäckstücke, die am Check-in aufgegeben werden, durchlaufen eine Sicherheitskontrolle. Möglicherweise werden Sie gebeten, Dinge aus Ihrem Koffer zu entfernen. Wenn Ihr Koffer es dennoch ohne Probleme in den Flieger schafft, müssen Sie beide Daumen drücken, dass nichts bricht oder verloren geht. Den Schaden werden Sie nicht ersetzt bekommen!