Fliegen mit verschreibungspflichtigen Medikamenten


Viele Menschen sind aus unterschiedlichen Gründen auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen. Hinsichtlich einer Flugreise gibt es keine weltweit gültigen oder länderspezifischen Verordnungen über erlaubte und nicht erlaubte Medikationen. Es existiert auch keine allgemein gültige Bestimmung über Gegenstände, die im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Vielmehr richten sich die jeweiligen Bestimmungen nach Land, Behörden, Fluggesellschaft und aktueller Situation. Da sich diese immer wieder ändern können, sollten Sie sich vor jedem Flug ausreichend informieren. Verschreibungspflichtige Medikamente in Pulver-, Tabletten- oder Aerosolform (beispielsweise ein Asthma-Spray) oder Antidiabetika gehören ebenso wie Flüssigkeiten, die aus medizinischen Gründen notwendig sind, zu den im Regelfall erlaubten Gegenständen im Handgepäck.


Bei der Sicherheitskontrolle herzeigen

Medikamente, die während des Fluges unbedingt benötigt werden sind von den allgemeinen Regelungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten ausgeschlossen. Die Produkte müssen jedoch bei der Sicherheitskontrolle aus dem Handgepäck entnommen und vorgelegt werden. Lassen Sie sich bei Ihrem Arzt für diesen Fall ein entsprechendes Attest (in Deutsch und Englisch) ausstellen. Halten Sie die Bescheinigung unbedingt griffbereit, da für manche Länder sehr strikte Einfuhrbestimmungen für bestimmte Substanzen gelten. Zusätzlich empfiehlt es sich, für verschreibungspflichtige Medikamente einen Medikamentenpass mitzunehmen, in dem Name, Zusammensetzung und die Dosierung aufgeführt sind. Für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, erhalten Sie einen entsprechenden Vordruck vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Verhältnismäßig tolerante Einfuhrbestimmungen für Arzneimittel zum persönlichen Gebrauch gelten für Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens.


Geld- und Freiheitsstrafen drohen

In anderen Ländern drohen unter Umständen jedoch Geld- und Freiheitsstrafen, oder sogar körperliche Strafen, wenn Arzneimittel nicht vorschriftsmäßig angemeldet oder Formulare nicht vorgezeigt werden können. Beispielsweise kann es als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz geahndet werden, wenn Codein im mitgeführten Hustenstiller die innerhalb des Landes zulässige Höchstmenge überschreitet. Besonders strenge Einfuhrbestimmungen für Medikamente gelten unter anderem in Ländern wie den USA, Singapur, Saudi-Arabien, China oder Australien. Bei der jeweiligen Botschaft erhalten Sie weiterführende Zollinformationen zur Einfuhr von Arzneimitteln. Erkundigen Sie sich, welche Einfuhrverbote für welche Substanzen dort aktuell gelten. Im Zweifelsfall sollten Sie das fragliche Mittel lieber zu Hause lassen, sofern Sie nicht unbedingt darauf angewiesen sind.


Spritzen nicht ins Handgepäck

Spritzen dürfen normalerweise nicht mit ins Handgepäck genommen werden, da sie zu den gefährlichen Gegenständen gezählt werden. Wenn Sie jedoch auf Spritzen angewiesen sind, beispielsweise bei Diabetes oder zur Thrombosevorbeugung, denken Sie unbedingt an das Mitführen einer Bescheinigung Ihres Arztes. Bedenken Sie auch, dass sich Flüge kurzfristig verschieben oder umgeleitet werden können und dass Gepäck verloren gehen kann. Nehmen Sie aus diesen Gründen immer eine ausreichende Menge der benötigten Medikamente im Handgepäck mit. Medikamentenpackungen sollten mit Ihrem Namen sowie den individuellen Dosierungsangaben gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung kann in der Apotheke oder von Ihrem behandelnden Arzt vorgenommen werden.